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A1-Prüfung Deutsch
Das Aufenthaltsgesetz verlangt beim Ehegattennachzug nach Deutschland den Nachweis von "einfachen Sprachkenntnissen". Dieses Sprachniveau kann mit der Prüfung "Start Deutsch A1" des Goethe-Instituts nachgewiesen werden.
Bitte nehmen Sie für Goethe-Prüfungen die folgenden Hinweise zur Kenntnis:
1. Durchführungsbestimmungen für Teilnehmende mit spezifischem Bedarf: https://www.goethe.de/pro/relaunch/prf/de/Teilnehmende_mit_spezifischem_Bedarf.pdf
2. FAQ für Goethe-Prüfungen: https://www.goethe.de/de/spr/kup/prf/ogf.html
Bitte nehmen Sie für Goethe-Prüfungen die folgenden Hinweise zur Kenntnis:
1. Durchführungsbestimmungen für Teilnehmende mit spezifischem Bedarf: https://www.goethe.de/pro/relaunch/prf/de/Teilnehmende_mit_spezifischem_Bedarf.pdf
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Das Aufenthaltsgesetz verlangt beim Ehegattennachzug nach Deutschland den Nachweis von "einfachen Sprachkenntnissen". Dieses Sprachniveau kann mit der Prüfung "Start Deutsch A1" des Goethe-Instituts nachgewiesen werden.
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1. Durchführungsbestimmungen für Teilnehmende mit spezifischem Bedarf: https://www.goethe.de/pro/relaunch/prf/de/Teilnehmende_mit_spezifischem_Bedarf.pdf
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Gebühr110,00 € - Kursnummer: 48110810
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StartSa. 08.02.2025
09:00 UhrEndeSa. 08.02.2025
11:30 Uhr
Geschäftsstelle: Böblingen-Sindelfingen