Das Aufenthaltsgesetz verlangt beim Ehegattennachzug nach Deutschland den Nachweis von "einfachen Sprachkenntnissen". Dieses Sprachniveau kann mit der Prüfung "Start Deutsch A1" des Goethe-Instituts nachgewiesen werden. Bitte nehmen Sie für Goethe-Prüfungen die folgenden Hinweise zur Kenntnis: 1. Durchführungsbestimmungen für Teilnehmende mit spezifischem Bedarf: https://www.goethe.de/pro/relaunch/prf/de/Teilnehmende_mit_spezifischem_Bedarf.pdf 2. FAQ für Goethe-Prüfungen: https://www.goethe.de/de/spr/kup/prf/ogf.html
Das Aufenthaltsgesetz verlangt beim Ehegattennachzug nach Deutschland den Nachweis von "einfachen Sprachkenntnissen". Dieses Sprachniveau kann mit der Prüfung "Start Deutsch A1" des Goethe-Instituts nachgewiesen werden. Bitte nehmen Sie für Goethe-Prüfungen die folgenden Hinweise zur Kenntnis: 1. Durchführungsbestimmungen für Teilnehmende mit spezifischem Bedarf: https://www.goethe.de/pro/relaunch/prf/de/Teilnehmende_mit_spezifischem_Bedarf.pdf 2. FAQ für Goethe-Prüfungen: https://www.goethe.de/de/spr/kup/prf/ogf.html
Das Aufenthaltsgesetz verlangt beim Ehegattennachzug nach Deutschland den Nachweis von "einfachen Sprachkenntnissen". Dieses Sprachniveau kann mit der Prüfung "Start Deutsch A1" des Goethe-Instituts nachgewiesen werden. Bitte nehmen Sie für Goethe-Prüfungen die folgenden Hinweise zur Kenntnis: 1. Durchführungsbestimmungen für Teilnehmende mit spezifischem Bedarf: https://www.goethe.de/pro/relaunch/prf/de/Teilnehmende_mit_spezifischem_Bedarf.pdf 2. FAQ für Goethe-Prüfungen: https://www.goethe.de/de/spr/kup/prf/ogf.html