Das Aufenthaltsgesetz verlangt beim Ehegattennachzug nach Deutschland den Nachweis von "einfachen Sprachkenntnissen". Dieses Sprachniveau kann mit der Prüfung "Start Deutsch A1" des Goethe-Instituts nachgewiesen werden. Bitte nehmen Sie für Goethe-Prüfungen die folgenden Hinweise zur Kenntnis: 1. Durchführungsbestimmungen für Teilnehmende mit spezifischem Bedarf: https://www.goethe.de/pro/relaunch/prf/de/Teilnehmende_mit_spezifischem_Bedarf.pdf 2. FAQ für Goethe-Prüfungen: https://www.goethe.de/de/spr/kup/prf/ogf.html
Eine Anmeldung ist nur für Teilnehmer eines Integrationskurses möglich
Das Aufenthaltsgesetz verlangt beim Ehegattennachzug nach Deutschland den Nachweis von "einfachen Sprachkenntnissen". Dieses Sprachniveau kann mit der Prüfung "Start Deutsch A1" des Goethe-Instituts nachgewiesen werden. Bitte nehmen Sie für Goethe-Prüfungen die folgenden Hinweise zur Kenntnis: 1. Durchführungsbestimmungen für Teilnehmende mit spezifischem Bedarf: https://www.goethe.de/pro/relaunch/prf/de/Teilnehmende_mit_spezifischem_Bedarf.pdf 2. FAQ für Goethe-Prüfungen: https://www.goethe.de/de/spr/kup/prf/ogf.html
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Das Aufenthaltsgesetz verlangt beim Ehegattennachzug nach Deutschland den Nachweis von "einfachen Sprachkenntnissen". Dieses Sprachniveau kann mit der Prüfung "Start Deutsch A1" des Goethe-Instituts nachgewiesen werden. Bitte nehmen Sie für Goethe-Prüfungen die folgenden Hinweise zur Kenntnis: 1. Durchführungsbestimmungen für Teilnehmende mit spezifischem Bedarf: https://www.goethe.de/pro/relaunch/prf/de/Teilnehmende_mit_spezifischem_Bedarf.pdf 2. FAQ für Goethe-Prüfungen: https://www.goethe.de/de/spr/kup/prf/ogf.html
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