Hartmann, Uwe
Die Unterbringung im Pflegeheim führt häufig dazu, dass die Betroffenen nicht nur ihr Einkommen, sondern auch ihr Vermögen für die Kosten des Pflegeheims einsetzen müssen. Uwe Hartmann, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht von der Erbrechtskanzlei RA0711 Rechtsanwälte Stuttgart, informiert anhand von Beispielen aus seiner langjährigen beruflichen Praxis über Möglichkeiten, durch rechtzeitige Nachfolgeplanung zu verhindern, dass im Falle einer Unterbringung im Pflegeheim das Familienvermögen aufgezehrt wird, wenn die Einkünfte der Betroffenen für die Kosten des Pflegeheims nicht ausreichend sind. Anschließend steht Ihnen der Dozent für eine Diskussion und Ihre Fragen zur Verfügung.